Mitmachen erwünscht!
Erstkontakte
erfolgen am liebsten persönlich z.B. bei den Treffen. Dazu bieten wir am monatlichen Stammtisch die Gelegenheit, gerne schon eine halbe Stunde früher vorbeizukommen. D.h. um 19 Uhr. In lockerer Runde erklären wir, wie der Tauschring funktioniert, beantworten Fragen und helfen beim Einstieg.
Nachdem Anmeldung/Teilnahmebedingungen mit Unterschrift abgegeben sind, erhält jeder Teilnehmer eine Begrüßungsmappe mit allen nötigen Unterlagen und eine Überraschung. Teilnehmer verpflichten sich mit Unterschrift, Leistungen gemäß festgelegten Regeln zu tauschen. Eine Beendigung im Tauschring erfolgt durch schriftliche Kündigung. Wer aus dem Tauschring ausscheidet, bemüht sich, keine „Zeitschulden“ zu hinterlassen.
Anmeldeformular/Teilnahmebedingungen finden Sie hier im unteren Bereich zum lesen und HIER zum Download.
Währung und Rechnung
Als Richtwert gilt: 1 Arbeitsstunde = 20 ET (Engeltaler). Anspruchsvolle Arbeiten oder einfache Arbeiten werden mit gleichem Wert gewürdigt. Jedes Konto beginnt mit einer Zeitgutschrift von 10 ET. Jeder Teilnehmer führt ein Zeitkonto auf einem persönlichen Kontoblatt. Auf Papier werden die eingenommenen bzw. ausgegebenen Engeltaler verzeichnet. Es gibt außerdem ein Spenden-Konto für Ausnahmefälle und ein Verwaltungs-Kontoblatt (entspricht das der Organisatorin). Erläuterungen dazu sind den Teilnahmebedingungen/4. Kontoblattführung zu entnehmen.
Kontaktformular für Anfragen
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Hier im Dorfhaus treffen wir uns zu unsrem monatlichem Stammtisch.
Inhalt der Anmeldung
Hiermit melde ich mich beim Tauschring Engelskirchen an.
1. Gesetzliche Regelungen
Der Tauschring Engelskirchen ist ein Netzwerk, in dem jeder Teilnehmer ausdrücklich für sich selbst die volle Verantwortung trägt. Der Tauschring Engelskirchen haftet weder als Gruppe noch vertreten durch eine Person, also in gar keinem Fall für ihre Teilnehmer, weder für an Teilnehmer gerichtete Steuerforderungen, noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen.
Er schafft ein Forum für Menschen aus der Region Engelskirchen, um Bedürfnisse und Fähigkeiten kennen zu lernen und auszutauschen und vermittelt keine Dienstleistungen! Es finden kurzfristige Gefälligkeiten in geringem Umfang statt. Bei den Tauschpartnern handelt es sich nicht um Firmen mit Gewerbe. Die Tauschpartner begründen keinen Werk- oder Dienstvertrag. Es handelt sich zwischen beiden um ein reines Gefälligkeitsverhältnis, aus dem gegenseitig oder an Dritte keinerlei rechtliche Ansprüche abgeleitet werden können. Im Allgemeinen gelten die Tauschvorgänge als Nachbarschaftshilfe, wenn sie nicht im größeren Umfang bzw. gewerblich betrieben werden. Daher greifen hier wie da die gleichen rechtlichen Bestimmungen. Im Einzelfall muss jeder Teilnehmer die steuer-, unfall– und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse für sich selbst regeln. Eine private Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert. Diese greift oft geradeim Rahmen von Gefälligkeitsleistungen nicht. Ich wurde darauf hingewiesen, dass diese Versicherungsbedingungen rechtzeitig von mir zu klären sind.
2. Zweck der Datenerhebung
Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Die hier erhobenen Daten werden nur dazu verwendet, die Teilnehmerliste und die Tauschzeitung zu erstellen. Mit meiner Unterschrift erkläre ichmich damit einverstanden, dass diese Daten an die anderen Teilnehmer des Tauschringes weitergeben werden können. Ich verpflichte mich, keine Daten anderen Teilnehmer ohne deren Wissen weiterzugeben.
Mit der Zustellung von Benachrichtigungen und Einladungen auf elektronischem Wege an meine Emailadresse oder Handynummer bin ich einverstanden.
Als Teilnehmer erkenne ich die Datenschutzbestimmungen des Tauschrings Engelskirchen und Umgebung an.
Ich bin damit einverstanden, dass mir jährlich 20 Engeltaler von meinem Tauschringkonto für Verwaltungsarbeit abgebucht werden. Diese sind innerhalb des ersten halben Jahres bei Neuanmeldung über das Kontoblatt mit dem Verwaltungskonto zu begleichen. Für Teilnehmer im bestand erfolgt der Ausgleich bis Ende Oktober jeden Jahres. Erfolgt kein Ausgleich und liegt kein besonderer Grund wegen fehlenden Ausgleichs vor, wird der Teilnehmer gelöscht.
Teilnahmebedingungen
1. Status
Der Tauschring Engelskirchen ist eine Gruppe, kein Verein.
2. Teilnehmen
Jeder kann im Tauschring teilnehmen, der bereit ist, den Austausch von Leistungen und Gütern zum gegenseitigen Nutzen zu fördern. In Aktion treten kann jeder, nach Einreichen der unterschriebenen Beitrittserklärung zu den angegebenen unterschriebenen Teilnahmebedingungen. Jeder Teilnehmer erhält beim Eintritt in den Tauschring ein Kontoblatt, das von ihm selbstständig geführt wird. Familienmitglieder der eingetragenen teilnehmenden Person können ebenfalls mitmachen und dürfen unter dem gleichen Kontoblatt geführt werden.
3. Währung
Unsere Währung heißt Engeltaler. Bei einem Tausch werden für 1 Zeitstunde
20 Engeltaler (ET) berechnet. Die Abrechnung von evtl. Fahrt- und Materialkosten ist Sache der Tauschpartner.
4. Kontoblatt-Führung
Zu Beginn schreibt das Tauschringbüro (Organisationsteam) ein Startguthaben von
10 Engeltalern gut. Jeder Teilnehmer führt selbständig sein Kontoblatt. Erbrachte und erhaltene Leistungen müssen beim Geber und beim Empfänger auf dem Kontoblatt eingetragen und mit Unterschrift bestätigt werden. Das Kontoblatt ist sorgfältig zu führen, da es als eigener Nachweis über Haben und Soll dient. Engeltaler dürfen verschenkt werden. Für Teilnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, einen Minusstand auf ihrem Konto auszugleichen, kann dies durch das Übertragen von Engeltalern vom Spendenkonto (TN.06) erfolgen. Das Organisationsteam entscheidet das. Pro Jahr werden 20 Engeltaler pro Teilnehmer für die organisatorischen Leistungen berechnet, die von anderen Teilnehmern für den Tauschring erbracht werden. Z.B. Überprüfung der Konten, Vorbereitung und Durchführung der Gruppenabende, Pflegen der Homepage, Verteilen der Marktzeitung u.v.m. Diese Engeltaler werden dem Verwaltungskonto/der Organisatorin gutgeschrieben.
5. Beendigung der Teilnahme
Der Austritt aus dem Tauschring ist schriftlich zu erklären. Die Teilnahme endet nach Ablauf des darauffolgenden Monats. Dabei erlöschen Ansprüche auf das eventuell vorhandene Guthaben. Diese Engeltaler werden dem Tauschring-Spendenkonto gutgeschrieben. Beim Ausscheiden ist generell ein ausgeglichener Kontostand anzustreben. Bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen kann ein Teilnehmer des Tauschrings nach einem Gespräch mit dem Organisationsteam vom Tauschring ausgeschlossen werden.
6. Haftung
Jeder Teilnehmer ist für die erbrachten Leistungen und getroffenen Absprachen beim Tausch selbst verantwortlich. Für die Qualität der erbrachten Leistungen wird seitens des Tauschrings keine Haftung übernommen. Wir empfehlen eine private Haftpflichtversicherung. Das Organisationsteam übernimmt nur für seine Verwaltungstätigkeit die Verantwortung.
7. Gültigkeit
Diese Vereinbarung ist gültig seit dem 01.11.2024. Die Vereinbarung ist so lange gültig, bis ein Änderungsantrag gestellt und dieser mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Teilnehmer beschlossen wird.
Hiermit akzeptiere ich die Teilnahmebedingungen des Tauschrings. Ich verpflichte mich zur Geheimhaltung der Daten der anderen Teilnehmer.